eMOTORSYSTEME / NACHRÜSTUNG
- Mit den Nachrüstmotorkits können normale Fahrräder auf Pedelecs umgebaut werden solange die qualitativen Vorgaben stimmen. Ob Nabenfrontantrieb, Mittelmotor, Nabenheckantrieb; wer sein Bike nachrüsten will hat einige Varianten zur Verfügung.
- Keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht, Fahrradwegnutzung generell ja, Status wie ein motorloses Fahrrad, auch Hybridbikes mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder!
- eBIKE eLEICHTMOFA (vollelektronische Elektrofahrradversion) werden durch Gasdrehgriff gesteuert
- Keine Helmpflicht, Fahrradwegnutzung ja (innerorts ist es rechtlich unklar ob Leichtmofas generell den Fahrradweg nutzen dürfen; lt. unserer Erfahrung sollen Leichtmofas immer am Fahrradweg fahren), ausserorts Fahrradweg generell Pflicht, keine Fuehrerscheinpflicht d.h. Mofapruefbescheinigung ausreichend oder vor 01.04.1965 geb. bzw. alle anderen Fuehrerscheine sind ausreichend, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 70,- pro Jahr.
- Hier wird wie auch beim Mofa, die Motorleistung ausschließlich über einen Drehgriff geregelt. Motorisierung und Muskelkraft wirken somit als Antriebssysteme unabhängig voneinander. Es kann natürlich jederzeit dazugetreten werden; muß jedoch nicht.
- Es ist also reiner Motorbetrieb, Hybridbetrieb und reiner Fahrradbetrieb möglich.
HALBELEKTRISCHE Pedelecs mit Fahrradstatus bis 25 km/h (Fahrradstatus)
- HYBRIDBIKES / PEDELECS (Electrically Power-Assisted Cycle oder Pedal Electric Cycle)
- Keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht, Fahrradwegnutzung generell ja, Status wie ein motorloses Fahrrad, auch Hybridbikes mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder!
- ... gelten trotz unterstützender Motorisierung in der EU als Fahrräder und sind somit zulassungsfrei. Pedelecs dürfen nach EU Richtlinien bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstuetzt werden und eine Anfahrhilfe bis 6 km/h besitzen.
SPEEDBIKE oder eLEICHTKRAFTRAD bis 45 km/h oft mit eBIKE-LEICHTMOFAFUNKTION d.h. vollelektrisches Fahren bis 20 km/h inklusive.
- Helmpflicht seit 2013, Fahrradweg nur ausserorts. Strassennutzung ausserorts erlaubt; d.h. keine Fahrradwegpflicht ausserorts... was für Pendler und Speedfahrer sehr zeitsparend sein kann. Führerscheinpflicht mind. PKW Klasse 3 oder B bzw. ein Moped-Führerschein Klasse M ab 16 Jahren, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 70,- pro Jahr.
- "Ideal um Ziele im mittleren Entfernungsbereich flott zu erreichen. Primär finden wir hier Personen wie Pendler die diese eBikes als Autoersatz verwenden"