PEDELECS / HYBRIDBIKES / (Electrically Power-Assisted Cycle oder Pedal Electric Cycle)
Keine Helmpflicht, keine Versicherungspflicht, Fahrradwegnutzung generell ja, Status wie ein motorloses Fahrrad, auch Hybridbikes mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren koennen, gelten als Fahrraeder!
... gelten trotz unterstuetzender Motorisierung in der EU als Fahrraeder und sind somit zulassungsfrei. Pedelecs duerfen nach EU Richtlinien bis zu einer Hoechstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstuetzt werden und eine Anfahrhilfe bis 6 km/h besitzen.
eSPEEDBIKE oder eLEICHTKRAFTRAD bis 45 km/h (i.d.R. auch mit eBIKE-LEICHTMOFAFUNKTION (vollelektrisches Fahren bis 20 km/h) inklusive
Helmpflicht seit 2013, Fahrradweg nur ausserorts. Strassennutzung ausserorts erlaubt; d.h. keine Fahrradwegpflicht ausserorts... was fuer Pendler und Speedfahrer sehr zeitsparend sein kann. Fuehrerscheinpflicht mind. PKW Klasse 3 oder B bzw. ein Moped-Fuehrerschein Klasse M ab 16 Jahren, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 70,- pro Jahr.
"Ideal um Ziele im mittleren Entfernungsbereich flott zu erreichen. Primaer finden wir hier Personen wie Pendler die diese eBikes als Autoersatz verwenden"