eLEICHTMOFA bis 20 km/h
i.d.R. keine Helmpflicht, Fahrradwegnutzung nicht geklärt (bitte ggf. erfragen bei den Behörden); lt. unserem Informationsstand sollen Leichtmofas bis 500Watt den Fahrradweg nutzen wann immer für Mofa frei beschildert ist; sonst auf der Fahrbahn fahren; ausserorts sind Fahrradweg generell Pflicht, keine Führerscheinpflicht d.h. Mofaprüfbescheinigung ausreichend oder vor 01.04.1965 geb. bzw. alle anderen Führerscheine sind ausreichend, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 60,- pro Jahr. Angaben ohne Gewähr.
"Die eLeichtmofas bieten vollelektrisches Fahren bei Helmfreiheit und werden am Fahrradweg geduldet. Unsere beliebteste Fahrzeuggattung"
eMOFA bis 25 km/h
Helmpflicht, Fahrradweg innerorts nur bei Mofafreigabe möglich, ausserorts generell Pflicht, keine Führerscheinpflicht d.h. Mofaprüfbescheinigung ausreichend oder vor 01.04.1965 geb. bzw. alle anderen Führerscheine sind ausreichend, Versicherungspflicht per Versicherungsschild = kleines Mopedschild ~ € 60,- pro Jahr. Angaben ohne Gewähr.
"Die eMofas mit 25 km/h sind relevant für Personen denen das Leichtmofalimit von 20 km/h zu langsam ist und die keine Scheu vor einem Helm haben"